Seminarleiter-Fortbildung

Fortbildung für Seminarleiter

Öfter mal was Neues

Seminarleiter Ausbildung (Moderator)

  • Wann muss ich zur Fortbildung?

    Seminarleiter für ASF und FES unterliegen einer jeweils 

    1-tägigen Fortbildungspflicht nach 

    § 53 (2) alle 2 Jahre nach Erteilung  der Seminarerlaubnis zum jeweiligen Ende des Kalenderjahres (31.12.). Die Nachweise sind spätestens innerhalb von zwei Wochen der Behörde vorzulegen. 


     

  • Welche Themen werden in der Fortbildung behandelt?

    • Etwaige Neuigkeiten im Programm
    • Erfahrungsaustausch mit den Kollegen
    • Programmpflege
    • Vorschriften zur Durchführung
    • Tipps zur Führung eines ASF-Seminars
    • Tipps und Training zur visuellen Gestaltung
  • Welche Voraussetzungen benötige ich?

    Um an einer Fortbildung für Seminarleiter teilzunehmen, musst Du im Besitz der jeweiligen Seminarerlaubnis (Grundkurs + Einweisung ASF und/oder FES) sein.

  • Was kostet die Fortbildung?

    Je Fortbildung € 179,00

  • Wie lange dauert die Fortbildung?

    Je Fortbildung 1 Tag

    09:00 - 16:30 Uhr


  • Gibt es Verpflegung bei der Fortbildung?

    Ja. Die Fortbildung beinhaltet Mittagessen, Snacks, frisches Obst und Seminargetränke.

Anmeldung

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