Seminarleiter für ASF und FES unterliegen einer jeweils
1-tägigen Fortbildungspflicht nach
§ 53 (2) alle 2 Jahre nach Erteilung der Seminarerlaubnis zum jeweiligen Ende des Kalenderjahres (31.12.). Die Nachweise sind spätestens innerhalb von zwei Wochen der Behörde vorzulegen.
Um an einer Fortbildung für Seminarleiter teilzunehmen, musst Du im Besitz der jeweiligen Seminarerlaubnis (Grundkurs + Einweisung ASF und/oder FES) sein.
Je Fortbildung € 179,00
Je Fortbildung 1 Tag
09:00 - 16:30 Uhr
Ja. Die Fortbildung beinhaltet Mittagessen, Snacks, frisches Obst und Seminargetränke.
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