Kfz gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer und
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
24 Jahre
Die Fahrerlaubnis kann mit 23 Jahren erworben werden:
nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Abs. 2 des Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrQK)
Die Fahrerlaubnis kann mit 21 Jahren erworben werden:
Die Fahrerlaubnis kann mit 20 Jahren erworben werden für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Die Fahrerlaubnis kann mit 18 Jahren erworben werden: für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
1. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin",
2. dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
3. einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden im Linienverkehr bis 50 km.
Klasse D wird grundsätzlich nur für 5 Jahre erteilt; danach wird sie für jeweils weitere 5 Jahre nach Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlängert.
Ja.
Informieren Sie sich am Besten noch heute über die Fördermöglichkeiten bei Ihrem Jobcenter oder vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Mitarbeiter
Nein.
Wenn Sie gewerblich als BUS-Fahrer oder als LKW-Fahrer tätig werden wollen, dann benötigen Sie seit September 2008 bzw. 2009 zusätzlich zum BUS- bzw. LKW-Führerschein außerdem noch die sogenannte Grundqualifikation. Es ist also unzulässig, nur mit LKW- bzw. BUS-Fahrerlaubnis, aber ohne Grundqualifikation gewerblich tätig zu sein.
Kfz der Klasse D mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
Fahrerlaubnis Klasse D
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