In unseren Allgemeinen Fortbildungen nach § 53 FahrlG wirst Du innerhalb von drei Tagen in unterschiedlichsten Themenbereichen (entsprechend den Vorgaben des §17 (1-3) FahrlG DV), wie z.B.
umfassend und kurzweilig informiert und hast darüber hinaus auch in praktischen Elementen und Workshops die Möglichkeit, aktiv mitzumachen, auszuprobieren und Neues zu erlernen. In der Regel bieten wir immer innerhalb der dreitägigen Fortbildung mehrere Auswahlmöglichkeiten an.
Des Weiteren hast Du auch die Option einer eintägigen Fortbildung, in der Du im Vorfeld natürlich ganz genau das für Dich passende Thema aussuchen kannst. Eine Auswahl an Terminen und Themen findest Du weiter unten.
Der jeweilige Kursbetrag enthält außerdem:
Der Gesetzgeber sieht vor, dass jede Fahrlehrerin/ jeder Fahrlehrer alle vier Jahre min. drei zusammenhängende Tage Fortbildung besuchen muss. Bei eintägigen Fortbildungen muss man im selben Zeitraum vier Tage vorweisen. Der Zyklus beginnt i.d.R. mit Ausstellungsdatum der letzten Teilnahmebescheinigung. Dies wird allerdings von den Landratsämtern teils unterschiedlich gehandhabt. Bitte setze Dich für mehr Informationen mit Deiner zuständigen Erlaubnisbehörde in Verbindung.
Seit 01.01.2018 wird die allgemeine Fortbildungspflicht nur noch kalenderjährlich verlangt.
Was bedeutet das für Dich?
Das bedeutet, dass z.B. bei letzter Teilnahme im Februar 2020 dann der Stichtag erst der 31.12.2024 ist. Wir empfehlen dennoch, um Unstimmigkeiten mit den Behörden zu vermeiden, mit diesen im Vorfeld noch mal Rücksprache zu halten und dich ggfs. über die Neuregelung zu informieren
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